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Verordnung des Rehabilitationssportes

Was verbirgt sich hinter dem Rehabilitationssport?

So wie wir ihn durchführen, wirkt er mit den Mitteln des Sports ganzheitlich auf den Menschen und deren körperlichen Einschränkungen.

Für wen ist das etwas?

Für Mann und Frau mit Beeinträchtigungen in Bewegungs- und Stützapparat resultierend aus Alttagsbelastungen oder nach Operationen, oder fortführend nach einer Rehakur, oder, oder oder…..

Wer darf diesen Sport anleiten?

Übungsleiter, welche die Lizenz beim Behinderten-Sportverband Brandenburg e.V. erworben haben und diese durch Weiterbildung ständig bestätigen müssen.
Dieser Sport unterliegt einer Kontrolle des Behindertenverbandes und der Krankenkassen.
Ein Arzt muss für unseren Sport ansprechbar sein.

Wie bekomme ich diesen Sport verordnet?
Indem ich bei meinem Hausarzt oder Facharzt entsprechend nachfrage. Die meisten Ärzte sind über diesen Sport sehr gut informiert und verordnen diesen wenn die Bedürftigkeit vorliegt.
Fragen Sie nach dem rosa Formular „56“.
Der Reha-Sport fällt nicht unter die Budgetierung.

Für wie lange gilt diese Verordnung?

In der Regel wird eine Anzahl von 50 Übungseinheiten für einem Zeitraum von 18 Monaten verordnet und auch von den Krankenkassen so bestätigt.